Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das Leitungsorgan der Stiftung. Er vertritt die gemeinsamen Interessen der Institute im deutschen Wissenschaftssystem. Er entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von grundsätzlicher Bedeutung sind, und überwacht die Tätigkeit der Einrichtungen der Stiftung unter den Gesichtspunkten der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Seine Aufgaben umfassen unter anderem die
- Beschlussfassung über die Satzung und ihre Änderungen,
- Verabschiedung des Wirtschaftsplans,
- Entgegennahme des Berichts des Jahresabschlussprüfers, der externen Evaluationsberichte, der Perspektivberichte der Wissenschaftlichen Beiräte sowie der Jahresberichte des Präsidenten/der Präsidentin, der Institutsdirektorinnen und -direktoren sowie des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin,
- Entlastung des Präsidenten/der Präsidentin, der Institutsdirektorinnen und -direktoren sowie des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin für das abgelaufene Geschäftsjahr,
- bedeutsamen Personalentscheidungen,
- Beschlussfassung über Konzepte für die Weiterentwicklung der Stiftung.
Der Stiftungsrat besteht aus elf Mitgliedern, darunter acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die von verschiedenen Wissenschaftsorganisationen benannt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für eine Amtszeit von vier Jahren berufen werden.