Mitglieder

Der Stiftungsrat besteht aus elf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für eine Amtszeit von vier Jahren berufenen Mitgliedern. Nach dem DGIA-Gesetz liegt das Benennungsrecht für vier Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und für jeweils einen Wissenschaftler/eine Wissenschaftlerin bei der Alexander von Humboldt Stiftung, der Max-Planck-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft benennt eine den Geisteswissenschaften nahestehende Person. An den Sitzungen des Stiftungsrats nehmen jeweils zwei Mitglieder der Direktionsversammlung und der Versammlung der Beiratsvorsitzenden, der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin und die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter des Personals sowie der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als ständige Gäste mit Antrags- und Rederecht teil. Die Mitglieder sind zurzeit:

Stiftungsratsmitglied