Insgesamt drei Monate können herausragende Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in mindestens zwei und maximal drei Gastländern und Regionen der Institute und Außenstellen der Max Weber Stiftung Recherchen für ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben anstellen. Die Max Weber Stiftung und die Peters-Beer-Stiftung fördern mit der Vergabe der Reisebeihilfen jährlich länderübergreifende Forschungsarbeiten, die den Geisteswissenschaften neue und originelle Impulse verleihen und den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern.
Reisebeihilfen können beantragt werden für folgende Länder: Ägypten, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Israel, Italien, Japan, Libanon, Polen, Russland, Senegal, Türkei sowie die USA. Die Förderung umfasst die Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise sowie Tagessätze in Form von Pauschalen, deren Höhe je nach Zielland variiert.
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