Insgesamt drei Monate können herausragende Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in mindestens zwei und maximal drei Gastländern der Institute und Außenstellen der MWS bzw. dem Richard Koebner Minerva Center for German History Recherchen für ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben durchführen. Mit den Reisebeihilfen werden länderübergreifende Forschungsarbeiten gefördert, die der Wissenschaft neue und originelle Impulse verleihen.
Reisebeihilfen können beantragt werden für folgende Länder und Regionen: Ägypten, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Israel, Italien, Japan, Libanon, Litauen, Polen, Singapur, Tschechische Republik, Türkei, USA. Die Förderung umfasst die Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise sowie Tagessätze in Form von Pauschalen, deren Höhe je nach Zielland variiert.
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