Personalvertretung

Die Personalvertretung in der Max Weber Stiftung erfolgt nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz durch örtliche Personalräte und die Vertrauenspersonen der lokal Beschäftigten. Auf Ebene der Gesamtstiftung nimmt ein/e Personalvertreter/in, den/die die Vorsitzenden der örtlichen Personalräte aus ihrer Mitte für eine Amtszeit von vier Jahren wählen, die Aufgaben des Hauptpersonalrates wahr.

Das Gastrecht im Stiftungsrat wird für das gesamte Personal entweder durch den Hauptpersonalrat oder eine Person, die die Vertrauenspersonen der lokal Beschäftigten aus ihrer Mitte wählen, wahrgenommen.

Hauptpersonalrat: Dr. Markus Mösslang, Deutsches Historisches Institut London

Hauptpersonalvertreter der lokal Beschäftigten: Dr. Torsten Weber, Deutsches Institut für Japanstudien Tokyo

Gemeinsame E-Mail-Adresse: hauptpersonalvertretung[at]maxweberstiftung.de